Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietkonditionen für „Meetingpoint Alte Fabrik“
Mietobjekt
Im „Meetingpoint Alte Fabrik“, Elberfelder-Straße 81 in 40822 Mettmann, können die Meeting-Lofts I und II für geschäftliche und private Zwecke gemietet werden – und zwar für ganze Tage, halbe Tage und stundenweise. Der jeweilige Mietpreis ist auf der Web-Site www.meetingpoint-altefabrik.de einsehbar. Ab dem 01.01.2024 werden die Preise gemäß §19 Abs. 1 UStG ohne MwSt. berechnet. Ein abweichender Mietpreis kann nur durch ein schriftliches Angebot des Vermieters erfolgen. In den Meeting-Lofts gilt striktes Rauchverbot. Rauchen können Sie unten im Innenhof.
Leistungen
Die Miete schließt die exklusive Nutzung der Meeting-Lofts ein. Inklusive sind Flip-Chart, Whiteboard, Pinnwand, Moderationskoffer, WLAN sowie die Endreinigung. Ein Beamer kann gegen eine Gebühr zusätzlich gebucht werden. Für das Whiteboard sind nur spezielle Marker geeignet, die zur Verfügung stehen und dafür benutzt werden müssen.
Verfügbarkeit
Die Meeting-Lofts I und II sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 20.00 Uhr verfügbar. Ein abweichender Zeitrahmen und eine Nutzung am Wochenende sind nach Absprache möglich.
Mietende und Sorgfalt
Die Mietzeit endet mit dem Verlassen der Meeting-Lofts. Der Mieter verpflichtet sich, während der Nutzung sorgfältig mit der Einrichtung und den Räumlichkeiten umzugehen. Eventuelle Schäden meldet er dem Vermieter unverzüglich. Der Mieter kommt für durch ihn entstandene Schäden auf.
Getränke und Verpflegung
Zu den auf www.meetingpoint-altefabrik.de genannten Pauschalpreisen stellt der Vermieter Getränke und Verpflegung bereit. Alle Preise sind ebenfalls ohne MwSt. Der Mieter kann Getränke und Verpflegung auch selbst auf eigene Kosten organisieren. Eine Küche und entsprechende Geräte sind vorhanden.
Technik und Haftung
Für technische Störungen jeglicher Art während der Mietzeit – z.B. Stromausfall, Rechnerausfälle, Beamer-Ausfall, Beschädigung von Telefon- und Datenleitungen, Netzwerkprobleme, Empfangsprobleme und Kompatibilitätsprobleme mit fremder Software – übernimmt der Vermieter keine Haftung. Für Garderobe und mitgebrachte Hard- und Software wird ebenfalls nicht gehaftet.
WLAN
Die Versorgung der Meeting-Lofts erfolgt über Router mit kostenloser, optimaler high-speed Internet- Anbindung. Da es sich bei der Internet-Netzversorung um Leistungen eines Drittanbieters handelt, übernimmt der Vermieter für eventuelle Leitungsstörungen keine Haftung.
Anmietung
Ein Termin kann unverbindlich maximal bis zu 4 Tage reserviert werden, danach muss der Termin verbindlich angemietet oder die Option wieder freigegeben werden.
Eine Anmietung wird erst dann wirksam, wenn das Angebot von beiden Parteien bestätigt wurde.
Stornierung
Für die Stornierung gelten folgende Regelungen:
Bis 10 Tage vor dem Termin kann eine Buchung ohne Gebühren storniert werden. Anderenfalls wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises fällig.
Wird die Buchung erst innerhalb von 3 Tagen vor dem Termin abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100 % des Mietpreises als Stornokosten berechnet.
Rechnungsmodalitäten
Der Mietpreis kann beim Check-In am Veranstaltungsort in bar bezahlt oder nach Erhalt der Rechnung überwiesen werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ende der Mietzeit auf Grundlage der beauftragten und erbrachten Leistungen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Schlussklausel
Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages, der Antragsannahmen oder dieser Mietkonditionen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vermieter sind unwirksam.
Gerichtsstand ist Mettmann.